Ihr Bürgerbote
kleine Geschichten von der Ostsee.
von Siegfried Kümmel
Vor langer Zeit gab es schon Möchtegerne. Der Wandel eines Landes in eine neue und wohl bessere Zeit konnte, so zeigt es die Geschichte, jedoch nicht den Charakter der im Lande wohnenden Menschen mit einem Male verändern.
So gab es schon damals gute und weniger gute Landsleute. Es gab Kaufleute und so manche, die es noch werden wollten. Einige aber versuchten, wohl über das Ergebnis aus eigenen Vorkalkulationen und der sich hieraus ergebenden Gewinne, große Geschäfte über den Ankauf von Grundstücken in neuen Gewerbegebieten ihrer Wohngemeinde zu machen.
Da waren Gewerberundstücke, die durch das Land gefördert wurden und somit sehr preiswert erstanden werden konnten, gerade das Richtige, so auch für einen Herrn des Namens A.K..
Der Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages ward offensichtlich kein Hindernis und eine verbindliche Zahlungs- und Bauverpflichtung schien da nur eine einmal privat festgelegte Vereinbarung in einem Vertragswerk zu sein. Doch Zahlungsverpflichtung bedeutete das Zahlen von Geld zu einem bestimmt festgelegten Termin und Bauverpflichtung, das war die Herstellung eines Betriebsgebäudes mit Einzug des eigenen Betriebes in ein neu hergestelltes Gebäude auf dem erworbenen Grundstück innerhalb einer festgelegten Frist.
Doch die Uhr des Lebens lief hier etwas anders, als es sich ein so kluger Kaufmann gedacht hatte.
Aus irgendwelchen und nicht erklärbaren Gründen konnte der Verkäufer der zum Vorzugspreis verkauften Grundstücke, also die Wohngemeinde, keinen Eingang der Gelder zum vereinbarten Termin verbuchen. Es kam zum Verzug der Zahlung, es kam zu Mahnungen und es kam dann, damit hatte wohl keiner der Beteiligten gerechnet, zur einer Aufhebung durch Rücktritt des vor langer Zeit notariell beurkundeten Kaufvertrages.
Wer aber dachte, ein großer Kaufmann, schon damals ein hohes „Tier“ in seiner Gemeinde, verzichtete, gab den Kaufgegenstand zurück und bezahlte die aus dem Verzug zur Zahlung des Kaufpreises entstandenen Zinsen und Kosten, der irrte kräftig. Das einmal so „gesicherte Geschäft“ wurde vor einem Notar direkt über einen Folgevertrag beurkundetet und das so billige Grundstück an seine ihm angebtraute und damals noch im Lehramt tätige, aber nicht selbständige und gewerbetreibende Ehefrau, mit allen Pflichten verkauft.
Selbstverständlich und wie gehabt inklusiv einer Bauverpflichtung.
Die bis zu diesem Zeitpunkt noch im Lehramt tätige wurde nicht, so wie es für einen guten Gewerbegebiet üblich ist, Betriebsinhaber oder Geschäftsführer eines auf dem erworbenen Grundstück platzierten Gewerbebetriebes mit Einzug in das neu gebaute Betriebsgebäude, nein, auf dem Grundstück passierte vertragserfüllend nichts. Auch schienen den Beteiligten die Auflagen, die mit einer Geldförderung von Landesmitteln für das Grundstück und deren Erschließung in direkter Verbindung standen, überhaupt nicht zu interessieren. Die von ihr, der privaten Käuferin, anerkannten Zielsetzungen, die mit der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu tun hatten, waren ihr wohl völlig aus dem Blickfeld geraten.
Doch der Mensch war schon immer erfinderisch, so auch in diesem Fall.
Was sollte eine Frau, die nicht Inhaber eines Betriebes und Gewerbetreibende war, schon mit einem Gewerbegrundstück anfangen, das sie für die Ausübung ihres Lehramtes gar nicht benötigte? Es war billig gekauft und nicht unerheblich gefördert, doch wohin damit?
Wie die Geschichte weitergeht, das erfahren Sie im: Ihr Bürgerbote - 4. Ausgabe
Ihr Bürgerbote – 3. Ausgabe – Entwurf -- C2010 Siegfried Kümmels kleine Geschichten von der Ostsee.
Die Orte der Handlung und alle handelnden Personen sind frei erfunden. Jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder realen Personen und Ähnlichkeiten mit real existierenden Orten sind rein zufällig".