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Ihr Bürgerbote

kleine Geschichten von der Ostsee.

von Siegfried Kümmel

Es waren noch nicht viele Jahre vergangen, als in einer kleinen Gemeinde an der Ostsee ein großer Meister seinen Willen, doch ohne jeglichen Beschluss seiner Gemeindevertretung versucht haben soll, diesen auch gegen Jedermann und den „Spielregeln“ dieser Gemeinde durchzusetzen.

Einigen Grundeigentümern, die in der Gemeinde auf der „Alten Strasse“ ein Eigentum hatten, wollte er ohne jede Kostenbelastung und befreit von den leidlichen Umlagen von Straßenausbaubeiträgen, einen neuen Gehweg mit bepflanzten Grünstreifen und für die dunkele Zeit auch eine neue und exklusive Beleuchtung, als sein persönliches Geschenk zukommen lassen.

In einer Zeit der Großzügigkeit soll der große Meister seine Geschenke persönlich überreicht haben und für die Grundeigentümer an der „Alten Strasse“, sollte es nach dem Willen des Meisters und zur Überraschung der Beschenkten, „erheblich billiger“, „völlig anders“ und vor allem „ kostenlos“ werden.

So soll die Gemeinde noch immer Geld genug gehabt haben, um derartig tolle Geschenke an einen auserwählten Kreis zu verteilen und ein großer Meister konnte sich doch so etwas erlauben, nämlich nicht nur so gedacht, sondern auch ohne andere zu Fragen oder zu informieren, so gehandelt zu haben.

Kritische Stimmen, die auf eine Nichteinhaltung von Gleichbehandlung und auf die Inhalte einer in dieser Gemeinde geltenden Satzung hingewiesen haben sollen, sollen von dem großen Meister persönlich und in nicht guter Wortwahl, eine nicht schöne, doch sehr „tolle Maulschelle“ erhalten haben.

Während die damalige Gesetzesgebung vorgab, dass wenn in einem Orte eine Strasse, ein Gehweg oder eine Straßenbeleuchtung verbessert oder neu hergestellt wurde, die Anlieger diejenigen waren, die entweder Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge durch Umlagen zu bezahlen hatten, so soll das jedoch für den Schenkenden keine zwingende Vorgabe für sein Handeln gewesen sein.

Die Ungleichbehandlung von Bürgern im Orte schien dem großen Meister aus irgendwelchen, doch nicht so bekannten Gründen, völlig egal gewesen zu sein, so dass der große Meister im Eifer seiner Großzügigkeit nicht daran gedacht haben soll, dass trotz seines nicht rechtskonformen Handelns es die Beschenkten werden sollten, die ihr erhaltenes Geschenk später noch einmal selber zu bezahlen hatten, zu zahlen an ihre Gemeinde, so wie andere Grundeigentümer, vor deren Anwesen schon mal etwas für die Infrastruktur gemacht ward und die nach der Ausführung von Verbesserung oder Neubau der vor ihrer Haustüre liegenden Strassen, Gehwege und Beleuchtungen, zur Zahlung als Anlieger zu einer Kostenumlage auf der Grundlage einer bestehenden Satzung herangezogen worden sein sollen.

Obwohl dem Meister das alles und auch die gültige Satzung bekannt gewesen sein soll, soll er nicht von seinem Wege abgewichen sein.

Wie die Geschichte weitergeht, das erfahren sie in der Forstsetzung des:
Ihr Bürgerbote, Ausgabe 17



Ihr Bürgerbote – 16. Ausgabe - Entwurf -- C2010 Siegfried Kümmels kleine Geschichten.
Die Orte der Handlung und alle handelnden Personen sind frei erfunden. Jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder realen Personen und Ähnlichkeiten mit real existierenden Orten sind rein zufällig.